UVV prüfung von anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die Verantwortung für den sicheren Einsatz von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln und Hebezeugen tragen und eine fachkundige, externe UVV‑Prüfung benötigen. Typische Auftraggeber sind:

  • Industrie‑, Produktions‑ und Fertigungsbetriebe

  • Logistik‑ und Lagerunternehmen

  • Bauunternehmen und Montagebetriebe

  • Entsorgungs‑ und Recyclingbetriebe

  • Handwerks‑ und Metallbaubetriebe

  • Kommunale Einrichtungen und technische Dienste

Hintergrund​

Die Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine befähigte Person erfolgen. Unser Prüfservice übernimmt diese Aufgabe als externe Dienstleistung direkt vor Ort.

Wir prüfen nach DGUV‑Regeln, BetrSichV und den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 818, DIN EN 1677, DIN EN 13155) und dokumentieren alle Ergebnisse revisionssicher. Unsere Prüfer verfügen über langjährige Praxis, fundierte Material‑ und Schadenskenntnis sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und Prüforganisationen.

 

Nutzen​

  • Rechtssichere UVV‑Prüfung ohne eigene interne Prüfer oder Schulungsaufwand

  • Sofortige Einsatzbereitschaft bei Engpässen, Ausfällen oder saisonalen Spitzen

  • Reduzierung von Haftungs‑ und Unfallrisiken durch fachkundige Kontrolle

  • Transparente Dokumentation inkl. Prüfprotokollen, Mängelberichten und Prüfplaketten

  • Optimierung der Betriebssicherheit durch Hinweise zu Lagerung, Einsatz und Austauschfristen

  • Zugriff auf Expertenwissen zu Schadensbildern, Ablegereife, Normen und sicherem Umgang

Rechtliche / Normative Grundlagen​

Unsere UVV‑Prüfung orientiert sich an allen relevanten gesetzlichen und normativen Vorgaben, u. a.:

  • DGUV Regel 100‑500 / Kapitel 2.8 (Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen)

  • DGUV Information 209‑013 (Anschlagmittel)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DIN EN 818 / DIN EN 1677 / DIN EN 13155 / DIN EN 1492

  • Dokumentations‑ und Nachweispflichten gemäß Arbeitsschutzrecht

Wir stellen sicher, dass alle Prüfungen nachvollziehbar, normkonform und rechtssicher durchgeführt werden.

Aufgabenbereich​

Unsere befähigten Prüfer übernehmen je nach Bedarf folgende Kernaufgaben:

  • Sicht‑ und Funktionsprüfung von Anschlagketten, Rundschlingen, Hebebändern, Schäkel, Haken, Traversen, Greifern, Lastaufnahmemitteln

  • Bewertung von Schäden und Ablegereife nach Normvorgaben

  • Kennzeichnungs‑ und Identifikationsprüfung (Tragfähigkeit, Hersteller, Seriennummer, CE, Normangaben)

  • Erstellung vollständiger Prüfberichte inkl. Fotodokumentation

  • Anbringen von Prüfplaketten und Aktualisierung der Prüffristen

  • Beratung zu Ersatzbeschaffung, Einsatzgrenzen und sicherer Anwendung

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen für Hebe‑ und Anschlagprozesse

  • Koordination mit Behörden oder internen Sicherheitsbeauftragten

Kontakt und Angebotserstellung

Wir erstellen individuelle Leistungsangebote, die Umfang, Prüfmenge, Einsatzdauer und Verantwortungsbereich klar definieren. Auf Wunsch erhalten Sie eine transparente Leistungsbeschreibung sowie ein verbindliches Honorarangebot.