Jährliche Unterweisungen Flurförderfahrzeuge / Kranführer / Hubarbeitsbühnen

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen, Flurförderfahrzeuge oder als Kranführer haben.

Hintergrund

Alle Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung zu unterweisen.

Nutzen

Die Anzahl der Arbeitsunfälle wird minimiert und die Arbeit im Unternehmen und am Arbeitsplatz kann sicherer gestaltet werden.

Rechtliche / normative Grundlagen

Alle Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Inhalte

Rechtliche Grundlagen
Unfallvermeidung
Betriebsanweisung und Musterbetriebsanweisung
Sicherheitszeichen
Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
Haftung

Voraussetzungen

Aktueller Bedienerausweis

Mindestalter 18 Jahre

Gültigkeit

1 Jahr

Abschluss

Teilnahmebestätigung