Alle Mitarbeiter, die eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen, Flurförderfahrzeuge oder als Kranführer haben.
Alle Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung zu unterweisen.
Die Anzahl der Arbeitsunfälle wird minimiert und die Arbeit im Unternehmen und am Arbeitsplatz kann sicherer gestaltet werden.
Alle Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Rechtliche Grundlagen
Unfallvermeidung
Betriebsanweisung und Musterbetriebsanweisung
Sicherheitszeichen
Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
Haftung
Aktueller Bedienerausweis
Mindestalter 18 Jahre
1 Jahr
Teilnahmebestätigung
VAZ-Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge
Inh. Mario Schubert
Hauptstraße 211
09430 Drebach