Transportdienstleister und Verkehrsleiter.
Als Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen Sie für die Erlaubnis die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.
Erfolgreiches bestehen der IHK-Prüfung.
Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU-weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung gemäß VO(EG) 1071/561.
unter anderem:
Gesetzliche Grundlagen
Gesetze und Vorschriften
Finanzwirtschaftliche Betriebsführung
Fuhrparkleitung und technische Vorschriften
Grenzüberschreitender Verkehr
Versicherungswesen
Umwelt- und Unfallschutz
Arbeits- und Sozialrecht,…
Mindestalter 18 Jahre
Lebenslang
Teilnahmebestätigung
VAZ-Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge GbR
Inh. Mario Schubert & Kevin Ahnert
Hauptstraße 211
09430 Drebach
Außenstelle:
Otto-Schmerbach-Str. 19
09117 Chemnitz