Berufskraftfahrer­weiterbildung nach §9 BKrFQG (Module / SZ 95)

Zielgruppe

Berufskraftfahrer für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Hintergrund

Berufsfahrer (m/w/d) im Güterverkehr müssen gesetzlich alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen und die Schlüsselzahl 95 in ihrem Fahrerqualifizierungsnachweis eintragen lassen. Durch die Teilnahme an unserer Weiterbildung erfüllen Sie diese Anforderungen. Wir bringen Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand, decken alle vorgeschriebenen Bereiche ab und bieten Ihnen praktische Tipps für den Alltag.

Nutzen

  • Sie bringen Ihre Kenntnisse in allen für Ihren Beruf wesentlichen Kenntnisbereichen auf den aktuellsten Informations- und Rechtsstand
  • Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch

Rechtliche / normative Grundlagen

  • Richtlinie (EU) 2018/645
  • BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Inhalte

gemäß BKrFQG

Voraussetzungen

Besitz einer Fahrerlaubnis im gewerblichen Güterkraftverkehr, welche die Fahrerquallifikationsnachweis benötigen.

Gültigkeit

5 Jahre

Abschluss

  • Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt