Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich für den gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr nutzen wollen.
Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Das Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse, damit Sie die abschließende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich bestehen können.
Grundlage für Ihre Zulassung zur IHK Prüfung.
Richtlinie (EU) 2018/645
BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
unter anderem:
Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf Deutsch beschränkt ist.
Unbegrenzt.
Für beruflich tätige Kraftfahrer (m/w/d) besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Berufskraftfahrerweiterbildung nach §9 BKrFQG (Module / SZ 95)
VAZ-Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge
Inh. Mario Schubert
Hauptstraße 211
09430 Drebach