Personen, die für zukünftige Tätigkeiten eine Kranunterweisung benötigen.
Gemäß den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften muss jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachweisen.
Im Rahmen der Schulung zur Bedienung eines Krans erwerben Sie Kenntnisse über die korrekte Handhabung.
Dabei lernen Sie auch das Gefährdungspotenzial kennen, das von einem Kran ausgeht.
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 ist der Kranführerschein gesetzlich vorgeschrieben für das eigenständige Führen von Kränen.
Der Befähigungsnachweis, auch als Kranschein bezeichnet, kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden.
Theoretische Inhalte
Theorie und Theoretische Prüfung
Rechtliche Grundlagen
Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
Kranbauarten
Sicherheitseinrichtungen
Lastenaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Handzeichen für Einweiser
Krantechnik und Kranbetrieb
Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
Verhalten bei Störungen
Praktische Inhalte
Praxis und praktische Prüfung:
Fahrübungen: In diesem Teil werden praktische Bedienübungen mit dem Kran sowie das Anschlagen von Lasten durchgeführt, um die Fertigkeiten zu trainieren.
Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung testet die Fähigkeiten des Bedieners im realen Betrieb und beinhaltet verschiedene Aufgaben und Manöver.
Mindestalter 18 Jahre
Lebenslang
Personenbezogener Befähigungsnachweis für Krane (Kranschein)
VAZ-Verkehrsausbildungszentrum Erzgebirge GbR
Inh. Mario Schubert & Kevin Ahnert
Hauptstraße 211
09430 Drebach
Außenstelle:
Otto-Schmerbach-Str. 19
09117 Chemnitz